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Umgangsrecht mit gemeinsamen Haustieren: Auch Hunde haben Rechte nach Trennung

In Fällen von Trennungen und Scheidungen können Streitigkeiten um das Sorgerecht für gemeinsame Kinder oft vor Gericht landen. Aber was passiert, wenn es um das Sorgerecht für den gemeinsamen Hund geht? Das Landgericht Frankenthal hat in einem Urteil vom 12.05.2023 (Aktenzeichen 2 S 149/22) klargestellt, dass auch bei einem gemeinsam angeschafften Hund ein Recht auf regelmäßigen Umgang nach einer Trennung besteht.

Gerichtsurteil – Anwältin für Familienrecht aus Wiesbaden erklärt

Das Gericht entschied, dass ein wöchentlicher Aufenthaltswechsel des Tieres dem Tierwohl nicht schadet und der „Billigkeit“ entspricht. Auch das Amtsgericht Bad Mergentheim hatte bereits vor geraumer Zeit über einen ähnlichen Fall zu entscheiden und festgestellt, dass Tiere nicht wie Sachen behandelt werden können und ihr Wohl im konkreten Einzelfall berücksichtigt werden muss.

Tiere sind keine Sachen: Individuelles Wohl der Tiere muss berücksichtigt werden

Für alle Hundeeltern dürfte es mit der Entscheidung des Landgerichts Frankenthal in Zukunft leichter sein, einen regelmäßigen Kontakt mit einem „Trennungshund“ gegenüber dem Expartner (notfalls gerichtlich) durchzusetzen. Bei ähnlichen Fällen, in denen es um die Betreuung von Tieren geht, sollte das jeweilige Tierwohl im Einzelfall berücksichtigt werden.

Gerne stehe ich Ihnen als Fachanwältin für Familienrecht in Wiesbaden zur  Verfügung, um weitere Fragen zum Wechselmodell und Kindesunterhalt zu beantworten. Sollten Sie weitere Informationen benötigen oder eine rechtliche Beratung wünschen, melden Sie sich gerne unter 0611 360 13 400.

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